Lieber Kirchenbesucher:
Im Kirchenanzeiger ist es möglich nach eigenem Wunsch zu Filtern ...
Der Kirchenanzeiger der Diözese Augsburg wird vorrübergehend nicht angeboten;
bitte den aktuellen Pfarrboten aufrufen, dort sind die Gottesdienste aufgeführt
Pfarrbote N3. 4 vom 28. Feb 2021
Pfarrbote Nr. 3 vom 14. Feb 2021
Pfarrbote Nr. 2 vom 31. Jan 2021
Weihnachtspfarrbrief 2020
Pfarrbote Nr. 21 vom 06. Dezember 2020
Pfarrbote Nr. 20 vom 22. November 2020
Pfarrbote Nr. 19 vom 08. November 2020
Pfarrbote Nr. 18 vom 25 Oktober 2020
Pfarrbote Nr. 17 vom 11. Oktober 2020 Pfarrbote Nr. 16 vom 27. September 2020
Pfarrbote Nr. 15
Pfarrbote Nr. 13
Pfarrbote Nr. 12
Liturgisches Direktorium für das Bistum Augsburg
Beachte: Es werden der Übersicht wegen nur die Untermenüpunkte des angewählten Hauptmenüpunktes angezeigt
(03.05.2020) Das Bistum Augsburg ermöglicht ab 04. Mai 2020 die Feier von öffentlichen Gottesdiensten, d.h. Eucharistiefeiern und alle anderen liturgischen Feiern, in eingeschränkter Form in den beiden Kirchen Klingsmoos und Untermaxfeld (größere Kirchen).
Der erste Gottesdienst nach Teilaufhebung der Einschränkungen fand am 09. Mai 2020, 19:00 Uhr (Vorabendmesse) in Untermaxfeld statt, in Klingsmoos am Sonntag, 10. Mai 2020, 10 Uhr
Werktagsmessen in den einzelnen Kirchen werden ebenfalls wieder angeboten: Wie bisher, (der Rosenkranz vor der Werktagsmesse wurde ab 02. Oktober 2020 wieder angeboten, seit letztem Lockdown allerdings wieder ausgesetzt):
Auflagen/Einschränkungen: Es muss kein Ticket für die Messen vorab geordert werden, wir haben genügend Plätze. Es besteht Maskenpflicht beim Ein- und Ausgang bitte Maske selbst mitbringen, ohne Maske kein Einlass Beim Ein- und Ausgang 1,5 Meter Sicherheitsabstand einhalten
(Familienangehörige müssen keinen Sicherheitsabstand einhalten) Hand-Desinfektion am Eingang vornehmen Kommunionausteilung wird vorgenommen.
(Erläuterung Schutzkonzept für die Diözese Augsburg)
Beachte: Die Ausführungen in diesem Schutzkonzept wurden zwischenzeitlich gelockert - die obige Kurzfassung spiegelt das. Seit 09. Dezember 2020 mussten wieder neue Erkenntnisse mit eingebaut werden bezüglich des Infektionsschutzgesetz. Hier nachlesbar
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